Computer helfen, wenn sie laufen,
wenn nicht, laufen wir und helfen!




Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 4f BDSG) ist jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, auf den Datenschutz verpflichtet. Zu personenbezogenen Daten zählen Arbeitnehmerdaten genauso wie Lieferanten-, Kunden- und Interessenten- oder auch Besucherdaten. Verantwortlich für den Schutz dieser Daten ist die Geschäftsführung.
Die Bestellung eines fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Anforderung.
Ab einer bestimmten Unternehmensgröße ist die formelle Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben. Bei Unternehmen besteht die Verpflichtung beispielsweise, wenn mehr als neun Personen regelmäßig mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind. Doch auch kleinere Unternehmen profitieren von einer guten Organisation des Datenschutzes.
Wir stehen Ihnen als fachkundiger und zuverlässiger Berater und zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung und helfen Ihnen gerne dabei, den Datenschutz in Ihrem Unternehmen professionell und effektiv voranzubringen.
Als Sicherheitsspezialisten bieten wir Ihnen eine synergetische Betrachtung der Anforderungen von Datenschutz- und Datensicherheit, die sich wechselseitig ergänzen.
Datenschutz ist mehr als gesetzliche Verpflichtung oder nice-to-have:
Effizienter Datenschutz macht auch Ihrem Unternehmen Spaß!
Falls Sie das alles gar nicht interessiert, sondern Sie nur wissen wollen, wie wir mit den Daten unserer Besucher umgehen, lesen Sie die Datenschutzerklärung zu unserem Informationsangebot.