
Nach § 4f BDSG ist jedes Unternehmen, das personenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, auf den Datenschutz verpflichtet. Zu den personenbezogenen Daten zählen hierbei etwa Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, aber auch Kunden- und Interessentendaten. Verantwortlich ist für den Datenschutz ist die Geschäftsführung. Durch die Bestellung eines fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung dieser Anforderung.
An einer bestimmten Unternehmensgröße ist die schriftliche Bestellung des Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben. Bei nicht-öffentlichen Stellen setzt diese Verpflichtung ein, wenn mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben.
Wir können Ihnen als Mitglied des Verbandes der Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten (VSD e.V.) einen fachkundigen und zuverlässigen, externen Datenschutzbeauftragten stellen, der den Anforderungen des Gesetzes entspricht und Ihnen dabei hilft, die Auflagen in Ihrem Unternehmen professionell und effektiv umzusetzen.
Gute Gründe für einen modernen Datenschutz
Vorteile der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sind unter anderem:
Als Sicherheitsspezialisten bieten wir Ihnen eine synergetische Betrachtung der Anforderungen von Datenschutz- und Datensicherheit, die sich weiten Bereichen ergänzen oder decken.