Rechts

Neuerungen im Datenschutzrecht

Im Dezember 2015 einigten sich Rat, Parlament und Kommision nach langen Verhandlungen auf eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutzgrundverordnung). Nach einer Übergansfrist werden ab 2018 neue Regelungen gelten und die einzelstaatlichen Bestimmungen (in Deutschland z.B. das BDSG und Teile des TMG) weitgehend ablösen. Im Zuge der Neuregelung werden angedrohte Bußgelder deutlich erhöht und einige Anforderungen verschärft.

Wozu gibt es eine EU-Datenschutzgrundverordnung?

Die Grundverodnung löst das bisher in der EU geltende Datenschutzrecht ab, das auf der Datenschutzrichtlinie von 1995 beruht. Die Reform soll den technischen Änderungen Rechnung tragen, die den Gesetzgeber vor völlig neue Herausforderungen stellt. Gleichzeitig zielt die Reform darauf hin ein europaweit einheitliches Datenschutzniveau zu etablieren, das Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit gewähren soll - unabhängig davon, wo die Daten verarbeitet werden.

Zielsetzung: Besserer Schutz für persönliche Daten

Die Reform soll den Betroffenen, den Menschen, deren Daten verarbeitet werden, die Kontrolle über die Daten zurückgeben und so das Grundrecht auf Datenschutz stärken. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Bürger im Vertrauen auf einen ordnungsgemäßen Umgang gewillt sind ihre Daten weiterzugeben.

Zur Stärkung der Betroffenentrechte zählt beispielsweise das Transparenzgebot und der vereinfachte Zugang zu den eigenen Daten. Es soll klar und verständlich über die Art und Weise der Datenverarbeitung informiert und ein Recht auf Datenübertragbarkeit gewährleistet werden, damit personenbezogene Daten in sozialen Netzwerken einfacher von einem auf einen anderen Anbieter übertragen werden können. Eine weitere Neuregelung ist das  „Recht auf Vergessenwerden“, das das bisherige Recht auf Löschung erweitert.

Wichtige Neuerungen für Unternehmen

Die einheitliche Regelung soll Unternehmen die Geschäftstätigkeit in der EU erleichtern, indem sie ihnen Verwaltungsaufwand sowie Kosten erspart. Kleine und mittlere Unternehmen profitieren davon und können die Chancen des digitalen Binnenmarktes besser nutzen. Größeren Firmen hilft das neu eingeführte Konzernprivileg, das die Datenübermittlung an andere Konzernunternehmen für interne administrative Zwecke erleichtert.

Für die Gestaltung von Produkten und Prozessen in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten zukünftig die Prinzipien "Privacy by Design" und "Privacy by Default". Datenschutz soll "eingebaut" werden. So sollen datenschutzfreundliche Techniken wie Anonymisierung und Pseudonymisierung gefördert werden.

Die neuen Betroffenenrechte bedeuten für die Unternehmen erhöhte Anforderung, die beider Gestaltung der Verarbeitung der Prozesse zu berücksichtigen sind. Angesichts der deutlich verschärften Bußgeldandrohung ist eine konsequente Umsetzung dringend empfohlen.

Regelungen gelten auch für Unternehmen außerhalb der EU

Die Datenschutzgrundverordnung gilt nicht nur für Unternehmen mit Sitz in der EU. Auch Unternehmen in Drittstaaten, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, haben sich an den Standards zu orientieren. Dies gilt unabhängig davon, ob ihre Leistungen entgeltlich oder unentgeltlich erbracht werden. Die Verbindlichkeit der Regelung ist unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen über einen Sitz in der EU verfügt. Entscheidend ist, dass Dienstleistungen im Rechtsbereich der EU angeboten werden.

Wie geht es weiter?

Die verabschiedete Fassung wird zur Zeit in die 22 Sprachen der EU übersetzt. Anfang 2016 werden die übersetzten Fassungen von Parlament und Ministerrat formal verabschiedet. Nach einer Übergangsfrist werden die neuen Datenschutz-Vorgaben dann 2018 in Kraft treten.

Allen Unternehmen empfehle ich, sich zeitnah mit den neuen Regelungen zu befassen und vertraut zu machen. Bestehende Verfahren in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, aber auch Betriebsvereinbarungen usw sollten hinsichtlich der neuen Anforderungen und angesichts der deutlichen
Erhöhung der Bußgelder angepasst werden.

Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite.